Merten Italia - Unternehmensberatung & Arbeitssicherheit in Südtirol

 
 

Erneuerung der Lärm- und Vibrationsbewertungen

31.05.2011

Die gesetzlich vorgeschriebenen Lärm- und Vibrationsbewertungen (laut GvD 81/08) verlieren 4 Jahre nach Erstellung ihre Gültigkeit. Somit sind jene von 2005 und 2006 heuer zu erneuern.
Dabei dürfen die Lärmpegel auf der Baustelle nicht mehr anhand von Datenbanken ermittelt werden, sondern müssen effektiv gemessen werden; die Ermittlung der Vibrationswerte aus Datenbanken ist hingegen noch zulässig.
Wenn wir diese Messungen und Bewertungen für Sie durchführen sollen, wenden Sie sich einfach telefonisch (0474 55 32 85) oder per Mail (office@merten.it) an uns.

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Aktuelle Rundschreiben

08.03.2012

Neuregelungen der Arbeitssicherheits-Grundschulungen

Das Staat-Regionen-Abkommen vom 21. Dezember 2011, welches am 11. Jänner 2012 in Kraft getreten ist, regelt die Arbeitssicherheits-Grundschulungen der Arbeitnehmer, Vorgesetzten, Führungskräfte und der Arbeitgeber, welche...

02.03.2012

Haftung der Gesellschaften nach dem GvD 231/01 - Seilbahnbetreiber

Seit der Einführung des gesetzesvertretenden Dekretes GvD Nr. 231 vom 8. Juni 2001 können, neben physischen Personen, auch Gesellschaften wie z.B. Seilbahngesellschaften und Liftbetreiber, strafrechtlich haftbar gemacht werden.

11.02.2012

ISO-Zertifizierungen für stahlverarbeitende Kleinbetriebe

Mit dem Inkrafttreten des Ministerialdekretes vom 14.01.2008 (Norme tecniche per le costruzioni) müssen sich alle stahlverarbeitenden Betriebe, welche tragende Strukturen herstellen, in das nationale Album der „Centri di Trasformazione“ eintragen.