Erneuerung der Lärm- und Vibrationsbewertungen
31.05.2011
Die gesetzlich vorgeschriebenen Lärm- und Vibrationsbewertungen (laut GvD 81/08) verlieren 4 Jahre nach Erstellung ihre Gültigkeit. Somit sind jene von 2005 und 2006 heuer zu erneuern.
Dabei dürfen die Lärmpegel auf der Baustelle nicht mehr anhand von Datenbanken ermittelt werden, sondern müssen effektiv gemessen werden; die Ermittlung der Vibrationswerte aus Datenbanken ist hingegen noch zulässig.
Wenn wir diese Messungen und Bewertungen für Sie durchführen sollen, wenden Sie sich einfach telefonisch (0474 55 32 85) oder per Mail (office@merten.it) an uns.