Drogentest ab 17.02.2011
11.01.2011
Am 17. Februar 2011 treten die Durchführungsbestimmungen zu den medizinischen Untersuchungen in Kraft, die eine Drogenabhängigkeit jener Mitarbeiter ausschließen, deren Tätigkeiten spezifische Risiken gegenüber Dritten mit sich bringen.
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitsmediziner eine Liste der Arbeitnehmer, welche Tätigkei-ten mit besonderen Risiken für Dritte ausführen, zukommen lassen.
Die wichtigsten Tätigkeiten mit besonderen Risiken für Dritte sind unter anderem:
- Lenker von Fahrzeugen, für welche der Besitz des Führerscheins der Kategorie C, D, E vorgesehen ist
- Lenker, für welche der Berufsbefähigungsnachweis für das Lenken von Taxen oder von Mietfahrzeugen mit Fahrer vorgeschrieben ist
- Lenker von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern
- Personal, welches Autobuslinien, sowie Stand- und Schwebeseilbahnen zugeteilt ist
- Lenkern von Erdbewegungs- und Warenbeförderungsmaschinen (Bagger-, Kran-, Gabelstaplerfahrer usw.)
- Verwendung von Giftgasen, Feuerwerkskörpern und Sprengstoff