Merten Italia - Unternehmensberatung & Arbeitssicherheit in Südtirol

 
 

Arbeitsbedingter Stress

11.01.2011

Gemäß Artikel 28 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 81 vom 9. April 2008 in geltender Fassung müssen alle Unternehmen mit 01.01.2011 die Bewertung des arbeitsbedingten Stresses zumindest in Auftrag gegeben haben.
Laut den Arbeitsschutzbestimmungen wird bei fehlender Bewertung des Stresses die Risikobewertung als unvollständig angesehen und kann zu Verwaltungsstrafen bis zu 6.400 Euro, strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zum Ausschluss bei öffentlichen Ausschreibungen führen.
Wir sind Ihnen bei der Durchführung der Stressbewertung gerne behilflich.

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Aktuelle Rundschreiben

08.03.2012

Neuregelungen der Arbeitssicherheits-Grundschulungen

Das Staat-Regionen-Abkommen vom 21. Dezember 2011, welches am 11. Jänner 2012 in Kraft getreten ist, regelt die Arbeitssicherheits-Grundschulungen der Arbeitnehmer, Vorgesetzten, Führungskräfte und der Arbeitgeber, welche...

02.03.2012

Haftung der Gesellschaften nach dem GvD 231/01 - Seilbahnbetreiber

Seit der Einführung des gesetzesvertretenden Dekretes GvD Nr. 231 vom 8. Juni 2001 können, neben physischen Personen, auch Gesellschaften wie z.B. Seilbahngesellschaften und Liftbetreiber, strafrechtlich haftbar gemacht werden.

11.02.2012

ISO-Zertifizierungen für stahlverarbeitende Kleinbetriebe

Mit dem Inkrafttreten des Ministerialdekretes vom 14.01.2008 (Norme tecniche per le costruzioni) müssen sich alle stahlverarbeitenden Betriebe, welche tragende Strukturen herstellen, in das nationale Album der „Centri di Trasformazione“ eintragen.