Merten Italia - Unternehmensberatung & Arbeitssicherheit in Südtirol

 
Lebensmittelbereich

Beratung im Lebensmittelbereich

Der Schutz der Konsumenten hat oberste Priorität bei der Herstellung von Lebensmitteln. Ziel ist es, den Verbraucher vor möglichen lebensmittelbedingten Krankheiten zu schützen. Daher muss in jedem lebensmittelherstellenden oder –verarbeitenden Unternehmen ein optimaler Hygienezustand gewährleistet werden.

Dies kann aber nur erreicht werden, wenn potentielle Gefahrenquellen erkannt, bewertet und entsprechend gehandhabt werden und alle Mitarbeiter informiert und ausgebildet werden um das Hygienebewusstsein im Unternehmen zu erhöhen.

Gerne unterstützen wir sie bei der Überprüfung des Hygienezustandes von Personal, Räumlichkeiten, Anlagen und Maschinen in Ihrem Betrieb. Wir helfen Ihnen bei der Optimierung und Strukturierung der einzelnen Arbeitsschritte und beraten Sie bezüglich der gesetzlichen Anforderungen.

Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen alle erforderlichen HACCP Pläne, Prozesse bzw. Anweisungen und unterstützen Sie bei der Einführung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit.

Ebenso unterstützen wir Sie gerne bei der Implementierung eines Managementsystems nach ISO 9001, IFS und/oder BRC und führen für Sie alle erforderlichen internen Audits durch.

Auch im Bereich Labor stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite, wie z.B. bei der Erstellung und Verwirklichung von Probenahme-Plänen.

Zusammen mit Ihnen wird der Handlungsbedarf an Hygieneschulungen erhoben und vor Ort oder im Seminarraum der Merten Italia organisiert.

 

Aktuelle Rundschreiben

19.12.2011

Aktuelles Kursprogramm Herbst 2012

Ab sofort steht unser unser aktuelles Kursprogramm für den Frühling 2012.

28.11.2011

Ergonomie am Arbeitsplatz

Im Jahr 2010 lag der Anteil der Fehlzeiten wegen Rückenbeschwerden bei über 10%, das bedeutet mehr als 30 Millionen Fehltage aufgrund von Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens.

17.10.2011

Haftung der Gesellschaften nach dem GvD 231/01 - Infoabend

Seit der Einführung des gesetzesvertretenden Dekretes GvD Nr. 231 vom 8. Juni 2001 können, neben physischen Personen, auch Gesellschaften strafrechtlich haftbar gemacht werden.