Organisations- und Verwaltungsmodell nach dem GvD 231
Seit der Einführung des gesetzesvertretenden Dekretes GvD Nr. 231 vom 8. Juni 2001 können neben physischen Personen auch registrierte Gesellschaften strafrechtlich haftbar gemacht werden.
Gemäß dieser Vorschrift können in Italien Gesellschaften, in Zusammenhang mit den von ihren Verwaltern oder Angestellten begangenen oder versuchten Straftaten im Interesse oder zum Vorteil der Gesellschaft, haftbar gemacht werden und infolgedessen mit Geldbußen bis zu 1,5 Millionen Euro sanktioniert werden.
Die Gesellschaften können deshalb Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodelle einsetzen, die geeignet sind, solchen Straftaten vorzubeugen. Es handelt sich dabei um Modelle, deren Grundsätze auf dem Verhaltenskodex (Richtlinien), erstellt von Confindustria (Verband der italienischen Industrieunternehmen), basieren können.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Implementierung Ihres Organisations- und Verwaltungsmodelles nach GvD 231/2001 durch die Erstellung des Ethikkodexes und die Identifizierung und Bewertung aller relevanten strafbaren Handlungen.
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die notwenigen dokumentierten Verfahren zur Risikominimierung.
Durch Einrichtung der Aufsichtsstelle der Gesellschaft und die Festlegung des Disziplinarsystems wird Ihr Organisationsmodell ständig überwacht und verbessert.
Zusätzlich bieten wir Ihnen alle erforderlichen Schulungen zum Thema GvD 231/2001 an.