Profitieren Sie von unseren Instrumenten zur Unternehmensberatung und Betriebsführung!
Wir übernehmen für Sie die Einführung diverser Managementsysteme wie z. B.:
- Qualitätsmanagement nach ISO 9001
- Umweltmanagement nach ISO 14001
- Gesundheitsschutz nach OHSAS 18001
- Risikomanagement nach ISO 31000
- Organisationsmodelle nach GvD 231/2001
Weiters bieten wir Ihnen den auf Sie zugeschnittenen Businessplan. Möchten Sie Ihren bereits bestehenden Betrieb wieder auf Vordermann bringen, so zeigen wir Ihnen Wege für die Zukunft - mit Werkzeugen, welche wir selbst leben.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch.
Die Arbeitssicherheit hat im Betrieb oberste Priorität - auch in Südtirol!
Der Arbeitgeber trägt große Verantwortung über die Sicherheit seiner Mitarbeiter.
Wir kennen die Gefahren und können Ihnen mit entsprechender Unterstützung beim Aufzeigen, Eliminieren oder Reduzieren der Gefahrenquellen behilflich sein.
Mit Beratungen zur Arbeitssicherheit in ganz Südtirol ermöglichen wir Ihnen vor Ort eine konsequente und systematische Umsetzung der Maßnahmen gemäß GvD 81/2008.
Gleichzeitig stellen wir Ihnen bei Bedarf den externen Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz zur Verfügung und helfen Ihnen, ein Arbeitsschutz-System in Ihrem Unternehmen aufzubauen und aufrecht zu erhalten.
Qualifiziertes Personal ist für einen Betrieb, der auf Effizienz, Qualität und Sicherheit setzt, unausweichlich!
Für die fachspezifische Aus- und Weiterbildung besonders auch im Bereich Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bei uns in Bruneck (Pustertal) alle gesetzlich geforderten Sicherheitskurse zu besuchen.
Zudem bieten wir Schulungen und Seminare zu den Themen
- Qualität
- Umwelt
- Hygiene
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Persönlichkeitsentwicklung
und die Ausbildung zum Qualitätsmanager und Auditorenlehrgänge an.
Zusammen mit Ihnen wird der Handlungsbedarf erhoben und alle erforderlichen Schulungen organisiert.
08.03.2012
Das Staat-Regionen-Abkommen vom 21. Dezember 2011, welches am 11. Jänner 2012 in Kraft getreten ist, regelt die Arbeitssicherheits-Grundschulungen der Arbeitnehmer, Vorgesetzten, Führungskräfte und der Arbeitgeber, welche...
02.03.2012
Seit der Einführung des gesetzesvertretenden Dekretes GvD Nr. 231 vom 8. Juni 2001 können, neben physischen Personen, auch Gesellschaften wie z.B. Seilbahngesellschaften und Liftbetreiber, strafrechtlich haftbar gemacht werden.
11.02.2012
Mit dem Inkrafttreten des Ministerialdekretes vom 14.01.2008 (Norme tecniche per le costruzioni) müssen sich alle stahlverarbeitenden Betriebe, welche tragende Strukturen herstellen, in das nationale Album der „Centri di Trasformazione“ eintragen.